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(c) DVS / AG Tu Was – Leitfaden Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit von A-Z von AG TuWas (Hrg.)
Der Inhalt von dem Leitfaden Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit von A-Z von AG TuWas (Hrg.) ist schnell erklärt: Stichworte geben vor, wo man was findet. Es dreht sich alles um eine eigene, kompakte Möglichkeit um sich besser in Sachen Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit zurecht zu finden.
Im September 2018 ist das Nachschlagewerk bei DVS erschienen und ist somit ziemlich aktuell.
Mein erster Leitfaden Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit von A-Z von AG TuWas (Hrg.) ist nun schon seit einigen Wochen bei mir – Monate sogar – und ich konnte mir davon ein Bild machen. Aufgebaut ist das Buch, wie auch der Leitfaden für Arbeitslosengeld II – gut strukturiert, mit Stichwortverzeichnis, Verweise auf die jeweiligen Gesetze und immer wieder eigene Tipps, Links zu Urteilen et cetera eingestreut.
Der erste Leitfaden erschien bereits 1978 unter dem Titel „Leitfaden für Behinderte“, 1995 veröffentlichte man einen Leitfaden Sozialhilfe für Behinderte und Pflegebedürftige von A-Z als 7. Auflage inklusive der Pflegeversicherungsangelegenheiten. 2005 dann die 8. Auflage und aktuell ist es die 10.
Da 2020 erst der letzte Teil des Bundesteilhabegesetzes angewendet wird, ist es a) hier noch nicht miteingearbeitet und b) lässt sich auch nicht absehen, wie sich das auswirken wird. Kurzes Abschweifen meinerseits: Das BTHG wird ganz gravierende Änderungen mit sich bringen, so soll die Betreuung in stationären Einrichtung wie das ambulant betreute Wohnen gehandhabt werden. Und zwar ebenfalls über Fachleistungsstunden von á 50 Minuten. Die Gelder werden für die Einrichtung niedriger ausfallen, zu betreuende in stationären Einrichtungen werden Hilfeplankonferenzen machen müssen, sich dort rechtfertigen und hoffen, dass man ihnen eine angemessene Anzahl von Stunden bewilligen wird, die für die jeweilige Person ausreichen wird. Das ist selbst aktuell nicht so. Da vollkommen unterbesetzt – wie in allen gesundheitlichen Berufen. Eigentlich sollten sowohl für Klienten als auch für die Einrichtungen Beratungsstellen der jeweiligen Träger eingerichtet werden – das ist bisher nicht geschehen. Ist zwar keine leichte Aufgabe, dennoch: Rund ein Jahr noch, die letzten paar Wochen von 2018 nicht mal mehr mitgezählt. Urlaub und Krankheitstage abgezogen → weitaus weniger als ein Jahr.
Der Leitfaden gibt laut Info die Rechtslage bis zum 31.08.2018 wieder. Die Texte wurden maßgeblich von Laura Diehl (Sozialarbeiterin B.A.) und Prof. Dr. Frank Ehmann (Hochschullehrer an der Franfurt University of Applied Sciences) erstellt. Hier gibt es Neuigkeiten zu Aktualisierungen www.dvs-buch.de und www.agtuwas.de.
Wie auch der Leitfaden für Arbeitslosengeld II ist auch dieser hier überaus gelungen und nützlich. Dass das BTHG bedauerlicherweise nicht eingearbeitet ist zur Gänze kann man den Autoren keinesfalls zum Vorwurf machen. Einzig, wenn überhaupt, den Politikern und Trägern sowie sonstigen Mitbestimmern in dieser Sache. Ansonsten wieder mal top ausgearbeitet und ein Tipp für jeden.
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