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22. Januar 2022111 Gründe, „Tatort“ zu lieben: Eine Liebeserklärung an eine ganz besondere Krimireihe von Kurt-J. Heering, Silke Porath Buchkritik

111 Gründe, „Tatort“ zu lieben: Eine Liebeserklärung an eine ganz besondere Krimireihe von Kurt-J. Heering, Silke Porath (© Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag)
Aus vierzig Jahren Tatort haben die beiden Autoren Silke Porath und Kurt-J. Heering ein Buch voller Geschichten und Anekdoten verfasst. Es heißt “111 Gründe, „Tatort“ zu lieben: Eine Liebeserklärung an eine ganz besondere Krimireihe” und erschien schon vor rund zehn Jahren im Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag. Es muss nicht immer der Krimi sein, es gibt auch spannendes zur Serie. Doch das gilt es durch Lesen zu überprüfen.

In die Tatorte spielen mittlerweile in den verschiedensten Städten. So schreibt Wikipedia auf der Tatort-Wiki-Seite folgendes:
Zu den häufigsten Tatort-Schauplätzen gehören München (u. a. Veigl, Batic/Leitmayr), Hamburg (u. a. Stoever, Batu), Berlin (u. a. Ritter/Stark), Frankfurt (u. a. Konrad und Brinkmann), Köln (Ballauf/Schenk), Leipzig (u. a. Ehrlicher/Kain, Saalfeld/Keppler), Ludwigshafen (Odenthal/Kopper), Stuttgart (u. a. Bienzle, Lannert/Bootz), Münster (Thiel/Boerne) und die Ruhrgebietsstädte Essen (Haferkamp) und Duisburg (Schimanski/Thanner).
Quelle
Bisher schafften es drei Tatorte in die Kinos, einer lief als Vorpremiere im Kino bevor dieser zwei Wochen später im TV lief.
Es gibt bisher fünf Tatort-Folgen, die seit ihrer Erstausstrahlung nicht wiederholt werden dürfen oder sollen. Diese werden “Giftschrank”-Folgen genannt. Nachfolgend die fünf Folgen samt ihrer Gründe (Quelle ist die Wikipedia-Seite zur Serie).
Der Fall Geisterbahn (HR, 12. März 1972) – Lizenzrechte unklar, da die Produktionsfirma Horst Film Berlin nach der Erstausstrahlung Konkurs angemeldet hat
Mit nackten Füßen (HR, 9. März 1980) – missverständliche Ausdrucksweise über Epileptiker in der Filmhandlung
Tod im Jaguar (SFB, 9. Juni 1996) – Verbreitung einer missverständlichen Pressemitteilung über diesen Tatort mit als „antijüdisch“ kritisierten Passagen und die Darstellung von jüdischen Geschäftsleuten
Krokodilwächter (SFB, 10. November 1996) – Verstoß gegen den Jugendschutz. Brutale, sexistische und menschenverachtende Darstellung im Film
Wem Ehre gebührt (NDR, 23. Dezember 2007) – Starke Proteste aufgrund inzestuöser Darstellung einer alevitischen Familie
Die Folge Der gelbe Unterrock (SWF, 17. Februar 1980) wurde vom produzierenden Südwestfunk fast 36 Jahre lang bis zum 16. Januar 2016 nicht wiederholt, weil die Verantwortlichen der Auffassung waren, dass der im Umfeld der Mainzer Fastnacht spielende Film erhebliche qualitative Mängel in Drehbuch und Umsetzung habe.
Die Tatort-Folgen Tod im U-Bahnschacht (SFB, 9. November 1975), Drei Schlingen (WDR, 28. August 1977), Blutspur (WDR, 20. August 1989) und Tote brauchen keine Wohnung (BR, 11. November 1973) wurden ebenfalls für mehrere Jahre nicht erneut ausgestrahlt, sind aber nach Intendantenwechseln, Überprüfungen oder Korrekturen im Fernsehen wiederholt worden. Nachdem die Folge Der Eskimo (HR, 5. Januar 2014) nach Protesten mehrerer Zuschauer, die sich auf im Film ohne ihre Erlaubnis gezeigten Fotos wiedererkannten, zunächst nicht wiederholt wurde, war auch diese Folge inzwischen wieder zu sehen.
Quelle – siehe vorheriges Zitat
Das LTB (Lustige Taschenbuch) Nummer 539 trägt den Titel „Zurück am Tatort Entenhausen“. Rund siebzig Romane gibt es -teilweise- basierend auf den Drehbüchern.
In dem Buch werden auch verschiedenen Themen genannt, die dort öffentlichkeitswirksam eingebunden worden sind. Dennoch gab es auch häufig Theater wegen anderer Folgen. Da ist man schon ein bisschen zwiegespalten: is it good or bad?
Da ich keinen Bezug zum Tatort habe, fand ich die Gründe und die Schilderungen (Geschichten, Anekdoten) nur semi-spannend. Fans wird es dabei sicher anders gehen. Zu denen gehöre ich allerdings nicht. Es ist eines der wenigen Bücher, die ich abgebrochen habe. Zu meiner Verteidigung und ein bisschen positiv fürs Buch: Ich hab bis zur Mitte circa gelesen. Meine persönliche Grenze bis wann ich entschieden habe, das Buch weiterzulesen liegt bei fünfzig Seiten.