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Kirchensteuer in Deutschland

Kirchensteuer in Deutschland

Einen Artikel über die Kirchensteuer in Deutschland zu schreiben ist gar nicht mal so einfach. Denn es ist leicht, einfach nur zu sagen, dass die Kirchensteuer überflüssig ist. Doch etwas ganz anderes, zu versuchen aufzuzeigen, warum sie überflüssig ist. Für einige schreibe ich hier sicherlich nichts Neues.

Die Religionsgemeinschaften können – und machen das in aller Regel auch – diese Steuer von ihren Mitglieder erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Aufwandsentschädigung beträgt ~3% der Kirchensteuer – genauer gesagt zwischen 2 und 4%.

Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, welche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, derartige Steuern zu erheben. Dies und die Tatsache, dass der Staat beziehungsweise die Finanzämter der einzelnen Bundesländer, die Kirchensteuer in Deutschland einziehen müssen, steht im starken Widerspruch zu der vielgepriesenen aber nicht vollständig umgesetzten weltanschaulichen Neutralität des Staates bezüglich Religion und Weltanschauung. Die Religionsfreiheit im Grundgesetz besagt nämlich auch, dass Religionen – wie es die katholische und evangelische Kirche schon seit vielen Jahrzehnten tun, den Bildungsunterricht mitbestimmen kann (bezogen auf Religion). Theoretisch könnte es also ziemlich viele verschiedene religiöse Fächer geben, praktisch macht das herzlich wenig Sinn, würde den Staat nur noch mehr Einbußen bringen (bezogen auf Kirchensteuer und die Subventionen für die Kirchen aber auch in Bezug auf die weltanschauliche Neutralität).

Während sich einige – wenngleich auch wenige – mit zahlreichen Anstrengungen darum bemühen, dass die Kirchensubventionen seitens des Staates abgeschafft werden, ließ der kirchen- und religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Castellucci (Wiesloch bei Heidelberg) in einem Interview mit der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) verlauten, dass diese Abschaffung „Unsinn“ sei und „Den Kirchen stehen diese Leistungen zu.“ (Quelle)

Im Jahr 2015 erhielt die Römisch-katholische Kirche Deutschland rund 6,09 Milliarden Euro Kirchensteuer, die Evangelische Kirchen in Deutschland nahm 5,36 Milliarden Euro ein. (Quelle) Im gleichen Jahr veröffentlichte das Meinungsforschungsinstitut YouGov eine repräsentative Umfrage, wo 84% der Befragten angaben, das deutsche Kirchensteuermodell abzulehnen. (Quelle, weitere Quelle)

Um die Kirchensteuer in Deutschland einziehen zu können, muss die Religion – oder die Abwesenheit einer solchen – in Form des Konfessionsstatus auf der Lohnsteuerkarte angegeben werden. Dies widerspricht der negativen Religionsfreiheit. Darunter wäre dann ein Konfessionsloser (zum Beispiel) zu verstehen, der dennoch derartige Angaben tätigen muss.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. EStG kann die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe abgesetzt werden. Die damit verbundene Abzugsfähigkeit machte im Jahre 2007 33% der Kircheneinnahmen aus. 33%, die dem Staat eigentlich zustünden, denn die Kirche ist von zahlreichen Steuern befreit und kommt an vielen Stellen gut weg. Selbst mit der erwähnten Aufwandsentschädigung an die jeweiligen Finanzämter, die zwischen 2-4% liegt.

Zusätzlich zur Kirchensteuer gibt es auch noch das Kirchengeld. Das wird unter anderem dann fällig, wenn ein Ehepartner in und der andere nicht in der Kirche „Mitglied“ ist. Mehr dazu aber in einem Video weiter unten.

Außerdem gibt es Staatsleistungen, Gelder vom Staat an die Kirche. Auch dazu gibt es weiter unten ein Video zu sehen.

Der Kirchenaustritt ist in den meisten Bundesländern auch mit Schikanen vorbunden. So muss man mehr oder weniger tief in die Tasche greifen, um aus der Kirche austreten zu dürfen. In die man vielleicht nie rein wollte. Denn wer wurde schon gefragt und konnte man antworten? Nein. Es gibt sogar die Möglichkeit, wenn man sogenannter Geringverdiener ist, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen. Bei ALG II oder Sozialhilfe ist das zumindest theoretisch möglich. Praktisch verdient man aus Sicht vieler Amtsgerichte, wo man den Austritt teilweise beantragen (!) muss, und anderen Institutionen immer noch zu viel und muss bis über 50€ vom Regelsatz selbst zahlen. Solche Ausgaben sind dort (im Regelsatz von diversen Sozialleistungen wie ALG II, Sozialhilfe – was dann zum Beispiel Menschen tun müssen, die austreten wollen aber das sogenante Sozialtaschengeld (bzw. die Bargeldauszahlung) in Höhe von 112,32€ bekommen steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt) nicht mal in entsprechender Höhe vorgesehen und können auch nicht als einmalige Sonderausgaben beim jeweiligen Amt zwecks Erstattung beziehungsweise Übernahme beantragt werden.

Fazit ist: Die Kosten für den Einzug verursacht – meiner Recherche nach – rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Gleichzeitig gibt es Kirchengelder, Staatsleistungen vom Staat an die Kirche, Gebühren, wenn man aus der Kirche austreten müssen als „letzte“ Schikane – jeder bezahlt also doppelt, dreifach.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass es das kirchliche Arbeitsrecht gibt. Das kommt u.a. in religiösen Schulen, Caritas, Diakonie, Kitas, Krankenhäuser etc. zum Tragen. Man kann u.a. entlassen / gekündigt werden, wenn man ohne Eheschließung Mutter oder Vater wird, geschieden ist und / oder wieder heiratet, etwas anderes als heterosexuell ist usw. usf. Dabei bekommen solche Einrichtungen nun wirklich nur Peanuts von den Kirchen, gestatten aber ebenjener ein solch starkes Mitbestimmungsrecht bei der Angestelltenwahl. Was im klaren Widerspruch zu der geringen Anzahl an Pflegekräften steht (in solchen Situationen immer noch wählerisch sein zu wollen… abgesehen davon ist dieses kirchliche Arbeitsrecht alles andere als Arbeitnehmer freundlich. Im Gegenteil u.a. dadurch bleiben immer mehr Leute in der Kirche, obwohl sie lieber austreten würden, weil sie es sich nicht leisten können den Job zu verlieren.) Bei Kündigungen durch das kirchliche Arbeitsrecht gibt es aber auch seit kurzem positive Meldungen zu vermelden. Wie diese hier.

Weitere Quellen, die ich zurate gezogen habe und / oder das hier wunderbar ergänzen:
wikipedia Kirchensteuer

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Oliver Lippert
Oliver Lippert
Schreibe schon seit Mitte der 1990er und habe seit Oktober 2020 zwei Bücher ("Kaleidoskop - Abschnitt 1 -" und "Kaleidoskop - Abschnitt 2 -") veröffentlicht.